Torgauer Braunbären gefangengehalten

Folgende E-mail schrieb ich an den Deutschen Tierschutzbund:

Vorgestern besuchte ich den Torgauer Schlossgarten und sah mit Entsetzen, dass dort zwei Braunbären gefangen gehalten werden. Die Leute schauen von der Brücke auf sie herab und die Bären schauen belästigt hoch. Ist diese von \"obenherab\" gehaltene Tierhaltung rechtens. Ich finde die Sache äußerst geschmacklos. Die Bären gehören in die Freiheit! Ein richtiger Bärenknast.






Sehr geehrte Frau Prenzel,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 01.05.2012.
Ihre ablehnende Einstellung die von Ihnen beobachtete Haltung der Braunbären im Torgauer Schlossgarten betreffend, teilen wir uneingeschränkt. Verboten ist diese Art der wenig zeitgemäßen Unterbringung aber bedauerlicherweise entgegen allen unseren Bestrebungen bisher nicht.
Da hier auch noch die aus Sicht des Tierschutzes völlig unzureichenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, kann dagegen auf dem Rechtswege nicht vorgegangen werden.
Unabhängig davon ist eine artgerechte Haltung vieler der gehaltenen Tierarten, vor allem von Exoten, in Gefangenschaft in vielen Fällen ohnehin kaum möglich, da sie – auch wenn sie aus einer Zucht stammen- immer noch vergleichbar hohe Lebensansprüche haben wie ihre wildlebenden Artgenossen. So werden beispielsweise gerade Verhaltensweisen, die für die Tiere in der Regel in der Natur die meiste Zeit in Anspruch nehmen, die Futtersuche und das Territorialverhalten, auf wenige Minuten am Tag reduziert, da die Tiere „befriedet“ gehalten werden. Die damit zusammenhängende auftretende Langeweile kann bei verschiedenen Tierarten recht schnell zu Verhaltensstörungen führen, z.B. bei Eisbären ist dies leider mehrfach dokumentiert worden. Wird die Sozialstruktur, die Fortbewegung, das Explorationsverhalten, etc. nicht ausreichend berücksichtigt, so sind weitere Leiden vorprogrammiert

Der Gesetzgeber hat bislang versäumt, eine verbindliche Verordnung zu erlassen, in der zumindest die Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung geregelt sind. Lediglich das unverbindliche und auch völlig unzureichende Gutachten zur Haltung von Säugetieren (auch in Zoos), an dessen Erstellung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Deutsche Tierschutzbund sachverständig vertreten war, dient den zuständigen Behörden derzeit als Richtschnur. In wie weit selbst diese Minimalanforderungen umgesetzt werden, liegt maßgeblich bei den zuständigen Veterinärbehörden.
Dies, aber auch die Tatsache, dass das Regelwerk als solches völlig unzureichend ist, macht es erforderlich, dass es schnellstens verbessert wird. Daher kämpfen wir aktuell weiter für einen besseren Umgang mit unseren Mitgeschöpfen auch in Zoos, zurzeit unter anderem auch, indem wir unsere Forderungen nach Verbesserungen in dem Gremium einbringen, das das erwähnte Säugetiergutachten novelliert.
Abgesehen davon machen wir unseren Standpunkt bei jeder Gelegenheit in der Öffentlichkeit deutlich, ebenso im Rahmen diverser Diskussionen und Veranstaltungen mit Politikern und Zooverantwortlichen. Wir hoffen, dass es so gelingen wird für alle in Zoos oder ähnlichen Einrichtungen gehaltenen Tiere die dringend erforderlichen Verbesserungen durchsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Rempe, Dipl. Biol.
Fachkoordination

 
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fon: +49 (228) 60496-0
Fax: +49 (228) 60496-40
Wussten Sie, dass der Deutsche Tierschutzbund e.V., Europas älteste und größte Tier- und Naturschutzorganisation, keinerlei öffentliche Mittel erhält? Wussten Sie, dass wir bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ausschließlich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden tierliebender Menschen angewiesen sind?


Es ist gut, wenn wir für die Natur und die Tiere aktiv werden. Bloßes Mitleid hilft nicht weiter!

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