Torgauer Braunbären gefangengehalten
Folgende E-mail schrieb ich an den Deutschen Tierschutzbund:
 
 
Vorgestern besuchte ich den Torgauer Schlossgarten und 
sah mit Entsetzen, dass dort zwei Braunbären gefangen gehalten werden. Die Leute 
schauen von der Brücke auf sie herab und die Bären schauen belästigt hoch. Ist 
diese von \"obenherab\" gehaltene Tierhaltung rechtens. Ich finde die Sache 
äußerst geschmacklos. Die Bären gehören in die Freiheit! Ein richtiger 
Bärenknast. 
Sehr geehrte Frau Prenzel,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail 
vom 01.05.2012.
Ihre ablehnende Einstellung die von 
Ihnen beobachtete Haltung der Braunbären im Torgauer Schlossgarten betreffend, 
teilen wir uneingeschränkt. Verboten ist diese Art der wenig zeitgemäßen 
Unterbringung aber bedauerlicherweise entgegen allen unseren Bestrebungen bisher 
nicht. 
Da hier auch noch die aus Sicht des 
Tierschutzes völlig unzureichenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, kann 
dagegen auf dem Rechtswege nicht vorgegangen 
werden.
Unabhängig davon ist eine artgerechte 
Haltung vieler der gehaltenen Tierarten, vor allem von Exoten, in Gefangenschaft 
in vielen Fällen ohnehin kaum möglich, da sie – auch wenn sie aus einer Zucht 
stammen- immer noch vergleichbar hohe Lebensansprüche haben wie ihre 
wildlebenden Artgenossen. So werden beispielsweise gerade Verhaltensweisen, die 
für die Tiere in der Regel in der Natur die meiste Zeit in Anspruch nehmen, die 
Futtersuche und das Territorialverhalten, auf wenige Minuten am Tag reduziert, 
da die Tiere „befriedet“ gehalten werden. Die damit zusammenhängende auftretende 
Langeweile kann bei verschiedenen Tierarten recht schnell zu Verhaltensstörungen 
führen, z.B. bei Eisbären ist dies leider mehrfach dokumentiert worden. Wird die 
Sozialstruktur, die Fortbewegung, das Explorationsverhalten, etc. nicht 
ausreichend berücksichtigt, so sind weitere Leiden vorprogrammiert
Der Gesetzgeber hat bislang versäumt, 
eine verbindliche Verordnung zu erlassen, in der zumindest die 
Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung geregelt sind. Lediglich das 
unverbindliche und auch völlig unzureichende Gutachten zur Haltung von 
Säugetieren (auch in Zoos), an dessen Erstellung im Auftrag des 
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
Deutsche Tierschutzbund sachverständig vertreten war, dient den zuständigen 
Behörden derzeit als Richtschnur. In wie weit selbst diese Minimalanforderungen 
umgesetzt werden, liegt maßgeblich bei den zuständigen 
Veterinärbehörden.
Dies, aber auch die Tatsache, dass 
das Regelwerk als solches völlig unzureichend ist, macht es erforderlich, dass 
es schnellstens verbessert wird. Daher kämpfen wir aktuell weiter für einen 
besseren Umgang mit unseren Mitgeschöpfen auch in Zoos, zurzeit unter anderem 
auch, indem wir unsere Forderungen nach Verbesserungen in dem Gremium 
einbringen, das das erwähnte Säugetiergutachten 
novelliert.
Abgesehen davon machen wir unseren 
Standpunkt bei jeder Gelegenheit in der Öffentlichkeit deutlich, ebenso im 
Rahmen diverser Diskussionen und Veranstaltungen mit Politikern und 
Zooverantwortlichen. Wir hoffen, dass es so gelingen wird für alle in Zoos oder 
ähnlichen Einrichtungen gehaltenen Tiere die dringend erforderlichen 
Verbesserungen durchsetzen zu können.
Mit freundlichen 
Grüßen
Im 
Auftrag
Barbara Rempe, Dipl. 
Biol.
Fachkoordination 
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fon: +49 (228) 60496-0 
Fax: +49 (228) 60496-40
Wussten Sie, dass der Deutsche Tierschutzbund e.V., 
Europas älteste und größte Tier- und Naturschutzorganisation, keinerlei 
öffentliche Mittel erhält? Wussten Sie, dass wir bei der Bewältigung der 
vielfältigen Aufgaben ausschließlich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden 
tierliebender Menschen angewiesen sind?
Es ist gut, wenn wir für die Natur und die Tiere aktiv werden. Bloßes Mitleid hilft nicht weiter!
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